Goslarer Erklärung
Am 17. September 2020 hat die Mitgliederversammlung des VDS einstimmig folgende Erklärung verabschiedet.
10 Jahre Ambulanter Justizsozialdienst in Niedersachsen – ein Grund zum Feiern!?
Goslarer Erklärung des VDS 2020
Mehr als 10 Jahre AJSD sind auch für uns ein Grund, Resümee über die letzten nun schon 11 Jahre zu ziehen und rückblickend und vorausschauend die Entwicklung in unserem Dienst zu betrachten.
Der Auftrag des AJSD
Seit 1953 gibt es das Institut der Bewährungshilfe. Der gesetzliche Auftrag ist seither in unveränderter Form im Strafgesetzbuch normiert:
„Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. Sie oder er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen und berichtet über die Lebensführung der verurteilten Person …“ (§ 56d Abs. 3 StGB).
Der politisch zu kurz gesprungene, bisweilen auch populistische Ruf nach Strafverschärfungen, die übermäßige Betonung des Risikos sowie die Zunahme der Kontrolle und des Misstrauens gegen die Klient*innen machen es aber immer schwieriger, diesem gesetzlichen Auftrag angemessen gerecht zu werden.