Erklärung der VDS-MItgliederversammlung
Erklärung der VDS-Mitgliederversammlung am 21. Mai 2015
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mitgliederversammlung des VDS am 21.05.15 fordern die Leitende Abteilung und das Justizministerium auf, zunächst die Ergebnisse der Bewertungskommission und die neu zu fassenden Qualitätsstandards abzuwarten, bevor weitergehende Qualitätsmaßnahmen durchgeführt werden. Gerade die derzeit in Umlauf gebrachten Papiere zur Deliktrekonstruktion als auch die Diskussionen hierzu in den Qualitätszirkeln vermitteln den Eindruck, dass schon fest steht, was „kommen“ wird. Dadurch wird eine echte Offenheit für Diskussionen in den Qualitätszirkeln zum Abgleich der Qualitätsstandards mit den Anforderungen der Praxis verhindert und das derzeit laufende Verfahren der Bewertungskommission torpediert. Deswegen fordern wir die Leitende Abteilung und das Justizministerium auf, die Prozesse um die Entwicklung von neuen Vorlagen und Qualitätsbestandteilen bis zum Abschluss des derzeitigen Standardprozesses zu stoppen. Hinsichtlich der neuen Qualitätsstandards fordern wir, diese erst nach nochmaliger Beteiligung der Kollegenschaft und der Verbände zu verabschieden. Unserer Auffassung nach ist es notwendig, dass die Qualitätsstandards als Gesamtheit noch einmal bewertet und diskutiert werden. Die Abarbeitung von Verbesserungsvorschlägen zu einzelnen Punkten ergibt nicht notwendigerweise ein schlüssiges Gesamtkonzept. Die Scheinbeteiligung im QueSD-Prozess und die Qualitätsvorgaben in den vergangenen Jahren haben verhindert, dass die aktuellen Qualitätsstandards wie in Qualitätsprozessen üblich weiter entwickelt werden konnten. Vielmehr wurden Fehlentwicklungen festgeschrieben. Das Rückmeldesystem zur Qualitätsentwicklung kann nur ein erster Schritt sein. Anschließend müssen die Qualitätszirkel offen arbeiten dürfen, um erneute Fehlsteuerungen zu verhindern.
Osnabrück, den 21. Mai 2015
Für die Mitgliederversammlung des VDS
Dirk Blume VDS-Vorsitzender