Quo vadis Bewährungshilfe Hessen?
Quo vadis Bewährungshilfe Hessen?
Auf Initiative der LAG Hessen fand mit Hilfe eines Entschließungsantrags der in der Opposition befindlichen SPD am 02.12.2015 in Wiesbaden eine Anhörung durch den Rechtspolitischen Ausschuss und den Unterausschuss Justizvollzug des Hessischen Landtags zur Zukunft der Bewährungshilfe in Hessen statt.
Als Anzuhörende waren neben dem VDS u.a. Klaus Mayer von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Patrick Zobrist von der Hochschule Luzern, Prof. Dr. Bohrhardt von der Hochschule Coburg, Peter Reckling als Geschäftsführer der DBH, Holger Gebert als Vorsitzender der ADB e.V., Thomas Stiefel von der LAG Hessen und weitere im Bereich der hessischen Bewährungshilfe tätige Personen eingeladen. Die ebenfalls eingeladenen Herren Prof. Dr. Klug von der Kath. Universität Eichstätt und Justizsozialarbeiter Bock vom AJSD Niedersachsen hatten ihre Teilnahme abgesagt.
Die Anzuhörenden hatten zuvor schriftliche Stellungnahmen abgegeben, auf die im Rahmen der Anhörung Bezug genommen wurde (s. dazu folgenden Link: http://www.hessischer-landtag.de/icc/med/9bb/9bb404d8-fef9-3151-39ea-8bd52184e373,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf).
Der Prozess des „Paradigmenwechsels“ hin zur Risikoorientierten Bewährungshilfe ist in Hessen unter Führung von Prof. Dr. Klug bereits weit vorangeschritten. Dessen ungeachtet haben verschiedene Anzuhörende versucht, ihre Sicht über und ihre Erfahrungen mit dieser Form der Bewährungshilfe nachvollziehbar darzustellen. Leider war sehr deutlich feststellbar, dass längst nicht alle Parlamentarier vorbereitet waren und echtes Interesse am Thema hatten. Gleichwohl konnten die Interessierten von den Vertretern der ROB erfahren, dass insbesondere das RNR-Prinzip (Risk-Needs-Responsivity) das am besten evaluierte Modell des Umgangs mit Straftätern sei und damit die ideale Basis für die Ausgestaltung der Bewährungshilfe in der risikoorientierten Form.
Zweifel an dieser Sichtweise haben natürlich der Kollege Thomas Stiefel von der LAG Hessen, Holger Gebert als Vorsitzender der ADB und auch ich selbst als Vertreter des VDS geäußert. Dabei hatte ich als in Niedersachsen tätiger Bewährungshelfer den „Vorteil“, im Grunde als einziger die „Klug‘sche Form“ der ROB in Reinform und ihre Mängel und Tücken schildern zu können. Ich habe vor allem versucht, die Beliebigkeiten im Verfahren der Risikoeinschätzung, die zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen in ein und demselben Fall führen können, herauszustellen und deutlich zu machen, dass damit der Versuch der Standardisierung geradezu ad absurdum geführt wird. Darüber hinaus habe ich einige Punkte aus der Stellungnahme des VDS wieder aufgegriffen und mit praktischen Beispielen veranschaulicht.
Inwieweit diese Anhörung noch ihren Niederschlag in dem laufenden Prozess der Entwicklung neuer Standards finden wird, ist nach einhelliger Meinung der „Fraktion der Skeptiker“, die ihre Nachbereitung nach 3-stündiger Diskussion auf den naheliegenden Weihnachtsmarkt verlegt hatte, vollkommen unklar. Deshalb kann man den hessischen Kolleginnen und Kollegen nun nur noch die Daumen drücken und weitere Unterstützung anbieten, was ich im Namen des VDS abschließend auch getan habe.
Ein Echo in der Presse hat die Anhörung auch hervorgerufen, wenn auch ein sehr kleines. Besonders bemerkenswert ist dabei der Artikel in der Frankfurter Rundschau, in dem der nicht anwesende Stefan Bock aus Hannover zitiert wird mit einem Satz aus seiner schriftlichen Stellungnahme. Der Korrektheit halber sei darauf hingewiesen, dass Stefan Bock ein Zitat verwendet. Indem er dieses Zitat in seine Stellungnahme aufnimmt, macht er sich den Inhalt bzw. die Aussage zu eigen, erklärt also, ebenfalls dieser Meinung zu sein, die insbesondere von dienstälteren Kolleginnen und Kollegen durchaus als persönlicher Affront empfunden werden kann.
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Hartmut Weber